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   LG Berlin, 09.09.2020 - 65 S 255/19   

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https://dejure.org/2020,48249
LG Berlin, 09.09.2020 - 65 S 255/19 (https://dejure.org/2020,48249)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2020 - 65 S 255/19 (https://dejure.org/2020,48249)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2020 - 65 S 255/19 (https://dejure.org/2020,48249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Erlaubnis zur Hundehaltung in der Mietwohnung muss fundiert begründet werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2020 - 65 S 255/19
    Ebenso wie die Beantwortung der Frage des Anspruchs des Mieters auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tierhaltung setzt auch die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des Widerrufs einer erteilten Erlaubnis im Rahmen einer vom Vermieter - wie hier - erhobenen - Besieitigungs- und Unterlassungsklage eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten voraus, wobei im Fall des Widerrufs der Erlaubnis die vorgeworfenen Pflichtverstöße des tierhaltenden Mieters in die Abwägung einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2012 - VIII ZR 168/12, nach juris Rn. 27f).
  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 57/16

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2020 - 65 S 255/19
    Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter einen als gefährlich geltenden Hund anschafft und der Vermieter hiervon bei Erteilung der Erlaubnis keine Kenntnis hatte, von dem Tier konkreten nicht nur ganz unerhebliche Störungen ausgehen oder der Tierhalter sich als verantwortungslos erweist (vgl. zu alledem m. w. N.: BGH, Urt. v. 14.11.2007 - VIII ZR 340/06, juris; Beschl. v. 30.01.2018 - VIII ZB 57/16, juris; ; Blank, NJW 2007, 729, [733].
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2020 - 65 S 255/19
    Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter einen als gefährlich geltenden Hund anschafft und der Vermieter hiervon bei Erteilung der Erlaubnis keine Kenntnis hatte, von dem Tier konkreten nicht nur ganz unerhebliche Störungen ausgehen oder der Tierhalter sich als verantwortungslos erweist (vgl. zu alledem m. w. N.: BGH, Urt. v. 14.11.2007 - VIII ZR 340/06, juris; Beschl. v. 30.01.2018 - VIII ZB 57/16, juris; ; Blank, NJW 2007, 729, [733].
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